weißer Engel aus Stein steht zwischen grünen Pflanzen und betet
Arafat ist schlau

Garantie

Eigentlich ist das mit der Garantie ganz einfach. Wenn jemand einem anderen Menschen etwas überlassen möchte, von dem er überzeugt ist, das es genau der Beschreibung entspricht, die dieser jemand dem anderen gegeben hat, dann gibt er ihm eine Garantie dafür. Das ist wie ein Versprechen.

Garantiert also der Hersteller von tollem Katzenzubehör, dass ich seinen Kratzbaum mindestens ein Jahr malträtieren kann, ohne dass er kaputt geht, dann muss dieser Kratzbaum mich und meine Krallen halt auch solange aushalten. So in etwa ist das Prinzip.

Eine Garantie ist also ein klares Qualitätsmerkmal. Und je überzeugter ein Mensch von der Qualität einer Sache ist, umso länger oder umfangreicher gewährt er demjenigen, der diese Sache nutzt, diese Garantie. Dabei kann eine Garantie auf eine Ware, aber beispielsweise auch auf ein sogenanntes Werk wie z.B. auf die Dienstleistung einer Werkstatt gegeben werden. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Formen von Garantien, die gegeben werden können.

Können oder Müssen, das ist hier die Frage!

Aber wieso rede ich hier gerade von „kann“ und nicht von „muss“? Es steht doch im Gesetz, dass zum Verbraucherschutz eine Garantie gewährt werden muss, oder?

Nö, tut es nicht!

An dieser Stelle wird nämlich ganz gerne mal der Begriff der sogenannten gesetzlichen Gewährleistung mit dem der Garantie verwechselt.
Eigentlich wäre das grundsätzlich nicht besonders schlimm und diese Feststellung vielleicht sogar etwas kleinkariert, wenn es da nicht Juristen geben würde, die das zurecht völlig anders sehen.

Doch wo sind denn wohl die Unterschiede?

Na ja, es ist nicht ganz unerheblich, ob eine Leistung eine Kann- oder eine Muss-Bestimmung ist. Und genau da liegt die wichtigste Unterscheidung dieser beiden Begriffe samt ihrer Bedeutung. Die gesetzliche Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) ist eine Muss-Bestimmung.
Es gibt da klare Vorgaben, an die sich ein Verkäufer und auch ein Käufer halten muss. So sind bestimmte Zeiträume für bestimmte Leistungen und Nachweise festgelegt. Und weil eine Gewährleistung quasi eine Selbstverständlichkeit ist und nicht ausgeschlossen werden kann, darf mit ihr auch nicht geworben werden. Wäre auch irgendwie peinlich, finde ich.

„Ich garantiere für gar nix“, rief der Verkäufer

Die Garantie jedoch ist eine Kann-Bestimmung. Das Wort lässt es schon erahnen: Der Verkäufer oder Hersteller kann der Käufer etwas garantieren, er muss es aber nicht. Und zwar nur neben der Gewährleistung und nicht anstatt! Nicht selten sind diverse Garantien an Bedingungen gebunden, die der Käufer zu erfüllen hat, da sonst sein Garantie-Anspruch schon mal schnell ins Nirvana der Rechtsansprüche verschwinden kann. Jeder Käufer eines Autos kennt das, Stichwort „Inspektion“.

Entscheidend ist, dass eine Garantie über das normale Maß der Gewährleistung hinaus geht und so einen Mehrwert bietet. Und deswegen hörst du in der Werbung auch immer wieder mal was von einer Garantie. Macht auch Sinn, denn du bekommst ja mehr geboten, als normalerweise üblich ist.

Das heißt im Klartext, wenn der Verkäufer des Kratzbaums keine freiwillige Garantie auf den mangelfreien Zustand gibt, ist mir das egal, da es ja zum Verbraucherglück die Gewährleistung gibt. Die Frist dafür beträgt in diesem Fall in Deutschland für Privatleute übrigens zwei Jahre und gilt praktisch für nahezu alle neuen Waren oder Sachen ab Erhalt. Trotzdem kann der Verkäufer freiwillig eine Garantie für beispielsweise eine ganz besonders lange Haltbarkeit oder eine möglichst präzise Fertigungsgenauigkeit geben. Er könnte beispielsweise sagen, das sein Kratzbaum so toll ist, dass ich mindestens fünf Jahre brauche, um ihn kleinzuschreddern.

Bis das der Tod euch scheidet!

Ganz besonders mutige Anbieter geben dir sogar eine lebenslange Garantie.
Die ist aber nicht ganz so gemeint, wie es das Wort „lebenslang“ zunächst hoffen lässt. Denn erstens bezieht sich das Wort auf das Produkt und nicht auf den Nutzer. Tja …. ja, es gibt tatsächlich Menschen, die wegen dieser Spitzfindigkeit bereits juristische Schritte eingeleitet haben. Das verleitet mich als Kater zur Frage, ob es wirklich immer so gut ist, dass Menschen denken können. Aber ich will nicht anmaßend sein.
Und zweitens gibt es immer wieder Diskussionen, wie lang wohl das individuelle Leben eines Produktes ist. Da gehen die Meinungen teilweise ziemlich weit auseinander.
Also, liebe Anbieter von Waren und Leistungen aller Art, seid vorsichtig mit solchen Versprechungen und handelt euch keinen unnötigen Ärger ein.

Erwartungsgemäß ist bei der Garantie wie auch bei der Gewährleistung natürlich immer wieder ein Streitthema, was denn nun wohl die jeweiligen Leistungen unter welchen Bedingungen umfasst. Das freut die bereits erwähnten Anwälte natürlich, die sich hier mal so richtig austoben dürfen und dabei teilweise äußerst kniffelige Fragen klären müssen. So etwas scheint in der Natur des Menschen zu liegen.

Wie lange muss ein Streichholz brennen?

Und nun zu einer spannenden Frage!

Wenn du eine Packung Streichhölzer kaufst und eines dieser Streichhölzer anzündest, wird es nach deutlich weniger als zwei Jahren ausgebrannt sein. Da sind wir uns wohl einig. Was ist denn hier mit der Gewährleistung?

Die Antwort ist im Grunde ganz einfach. Die zeitliche Länge des Brennens ist nicht an der zweijährigen Gewährleistung gebunden, sondern nur die Erwartung, dass sich ein Streichholz bei ordnungsgemäßer Bedienung selbstständig entzündet und anschließend im üblichen Maße abbrennt.
Mit anderen Worten: Binnen der zwei Gewährleistungs-Jahre müssen die Streichhölzer zwar jederzeit unter arttypischen Bedingungen zünden, aber nicht bis zum Ablauf der zwei Jahre brennen, da die Lebensdauer eines Streichholzes in seiner Funktion logischerweise begrenzt ist. Es wird vom Gesetzgeber hier nur das Erreichen der üblichen Lebensdauer nach zu erwartender Funktion erwartet.
Was anderes wäre es, wenn der Hersteller dafür garantieren würde, dass seine Streichhölzer mindestens zwei Jahre brennen, was ich aber für sehr gewagt halte.

Alles klar?

Anwälte sind auch nur Menschen. Aber ich nicht.

Als Kater bin ich übrigens kein Rechtsanwalt oder vergleichbarer Jurist. Prüfe also im Zweifelsfall das, was ich hier geschrieben habe, nach.
Es ist zwar sicher, dass es einen klaren Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt. Manchmal kann aber ein einziges unerwartetes Urteil ein halbes Rechtssystem verdrehen. Und im Fall der Gewährleistung gab es immer wieder mal Änderungen, wenn es um Fristen, Ansprüche oder Zeiträume ging.
Und im Einzelfall kann das Thema verdammt kompliziert werden. Es geht ja nicht immer nur um Streichhölzer oder Kratzbäume.

Ich gebe Dir aber auf jeden Fall die Garantie, dir in meiner Welt jederzeit ein gutes Gefühl vermitteln zu wollen. Und das ist eigentlich ganz unkompliziert.

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